Mit der Erarbeitung gemeinschaftlicher didaktischer Jahresplanungen und abgestimmter Stoffverteitungspläne durch die Lehrerteams der verschiedenen Bildungsgänge wird das gewährleistet. Die didaktische Jahresplanung beruht dabei in der Mehrzahl der Berufe auf der Entwicklung von Lernfeldern. Diese werden aus Arbeits- und Handlungsfeldern regionaler Industrie- und Handwerksunternehmen abgeleitet und in adäquate Lernsituationen und Projektaufgaben überführt. Auf der Basis dieser Lernfelder wird die gleichwertige Vermittlung beruflicher und allgemeiner Bildung mit den individuellen Förderansätzen verknüpft.
Der Unterricht erfolgt im Klassenverband von durchschnittlich zehn Schülerinnen und Schülern in berufsbezogenen Jahrgangsklassen an zwei Tagen pro Woche.
Individueller, diagnosegeleiteter Unterricht strebt an, die Ursachen auftretender Lernschwierigkeiten zu beseitigen oder, wo dies nicht möglich ist, kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen. Dazu gehören insbesondere
Neben testdiagnostischer Arbeit, Lernberatung und Förderunterrichtsangeboten soll in Projekten, Erkundungen, speziellen Kursen und Teamarbeit die kognitive und handwerkliche Leistungsfähigkeit möglichst optimal gefördert und entwickelt werden. Dabei kommt es darauf an, die eigenen Erwartungen der Schülerinnen und Schüler mit den reellen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen.
Bei der inhaltlichen Gestaltung und zeitlichen Planung des Unterrichts werden neben dem sonderpädagogischen Förderbedarf die Belastbarkeit der Schüler sowie umfangreiche Pflege- und Hilfsmaßnahmen der Fachdienste des Berufsbildungswerkes mitbedacht und zeitlich abgestimmt einbezogen.
Beschult wird in über 25 beruflichen Bildungsgängen verschiedenster Fachrichtungen. Sowohl konventionelle handwerkliche Bildungsgänge als auch Ausbildung mit modernster maschineller und computergestützter Technik sowie Bildungsgänge in medien- und informationsverarbeitenden Bereichen gehören zur Berufsschulpalette. Beschulung und Ausbildung enden mit anerkannten Prüfungen vor der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder dem Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft nach § 25 bzw. § 48 des Berufsbildungsgesetzes.
Wer noch nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung mitbringt, kann eine vorberufliche Orientierung erhalten. Auch jungen Menschen mit schwerer Behinderung eröffnet sich so eine Chance auf eine Ausbildung.
Die Abhängigkeit der Schülerinnen und Schüler mit Körper-, Lern- und Schwermehrfachbehinderungen von medizinischer Versorgung, die vielfach erhöhte soziale Abhängigkeit und die unterschiedlichen Reaktionen der Umwelt beeinflussen die Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig. Die Berufliche Schule "Theodor Hoppe" stellt sich der Aufgabe, gerade an dieser Stelle Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, damit junge Menschen ihr Leben als aktive Mitglieder der Gesellschaft entwickeln können. Dieses Ziel wird durch eine spezifische Förderdiagnostik getragen. Sie begleitet den Berufsschulunterricht EDV-gestützt und sichert Transparenz und Information für alle Beteiligten am Reha-Prozess. Dabei wird für jeden Jugendlichen ein Maßnahmenkatalog entworfen und in regelmäßigen Abständen evaluiert und angepasst.
Die Berufliche Schule "Theodor Hoppe" wird auf der Basis des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Führungsgrundsätze des Vereins Oberlinhaus geleitet. Die erweiterte Schulleitung trifft sich wöchentlich zu einer Koordinierungskonferenz. Alle Beschlüsse und Informationen gehen unmittelbar zum Meinungsaustausch an die Lehrkräfte und Schüler. Die Schulleitung ist für die Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte über den gesamten Schultag ansprechbar. Sie plant und organisiert den Lehrereinsatz. Dies erfolgt in enger Absprache mit den Arbeitsgruppen, Fachkonferenzen sowie den einzelnen Kollegen. Außerdem erstellt die Schulleitung die Stundenpläne aller Bildungsgänge. Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge der Schüler und Praxispartner werden bei der Planung berücksichtigt und sind ausdrücklich gewünscht.
Oberstes Prinzip aller pädagogischen Entscheidungen ist die Stärkung der Selbstbestimmung und der aktiven Mitgestaltung des schulischen Lebens und der Teilhabe daran. Auf der Basis des Grund- und des Schulgesetzes wird über die unterschiedlichsten Mitwirkungsorgane, die in einem demokratischen Prozess gewählt und in der Umsetzung ihrer Aufgaben durch die Schulleitung und das Kollegium unterstützt werden, dafür gesorgt, dass die Jugendlichen selbst im Mittelpunkt stehen.
Schülerinnen und Schüler sind gleichberechtigte Planer und Gestalter und nicht Objekt von Leistungen. Konkrete gemeinsame Zielvereinbarungen sollen den schulischen Bildungsprozess sicherstellen. Dabei werden Förderverträge und Zielvereinbarungen als methodisches Mittel eingesetzt.